Die von der Bundesregierung geplante Einführung einer CO2-Komponente bei der Lkw-Maut wird nach Einschätzung des Handelsverbandes Deutschland (HDE) seine Lenkungswirkung verfehlen. Die vorgesehene Höherstufung von Lkw mit hohem Schadstoffausstoß zugunsten einer Herabstufung von besonders umweltfreundlichen Lkw klinge zwar im Grundsatz plausibel, werde aber im Markt nicht zu Veränderungen führen.
„Der Einzelhandel und auch die Partnerunternehmen in der Logistik unterstützen die Bemühungen für mehr Umweltschutz und investieren auch in alternative Antriebe. Allerdings fehlt derzeit für einen flächendeckenden Austausch der konventionellen Lkw das Angebot an praxistauglichen Fahrzeugen, besonders in den schweren Fahrzeugklassen“, so Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Logistik. Ankündigungen der Hersteller für einen Markthochlauf kämen zu spät für die Mautanpassung. Den Unternehmen bleibe daher nichts anderes übrig, als mit den vorhandenen Fahrzeugen die steigenden Kosten durch die Maut in Kauf zu nehmen und weiterzugeben. Am Ende müssten sie in die Endverbraucherpreise eingerechnet werden.
Auch die Querfinanzierung der Schiene mittels Mauteinnahmen ist laut HDE zu hinterfragen. „Zwar braucht die Schiene Finanzmittel, jedoch ist auch hier keine Lenkungswirkung durch den CO2-Anteil in der Lkw-Maut zu erwarten“, so Binnebößel weiter. Insbesondere im Schienengüterverkehr sei die Bahn mit den Kapazitäten am Anschlag. Zudem seien die meisten für Verbraucherinnen und Verbraucher gedachten Konsumgüter kaum realistisch mit der Bahn zu transportieren. „Der Handel braucht feinteilige und bis in die Fläche hineinreichende Logistikstrukturen auf der letzten Meile, um Geschäfte und Verbraucher zu erreichen. Die Bahn kann hier auch in Zukunft nur einen geringen Anteil übernehmen“, so Binnebößel.
Insgesamt muss die CO2-Komponente, die nach Schätzung des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) zu Mehreinnahmen in Höhe von jährlich 7,6 Milliarden Euro führen würde, daher als Finanzmittelbeschaffung für den Staatshaushalt und nicht als Beitrag für eine beschleunigte Antriebswende im Straßengüterverkehr gesehen werden. „Sie sollte erst dann eingeführt werden, wenn ein ausreichend großes Angebot an alternativen Antrieben bei schweren Lkw besteht“, betont Binnebößel. Bis dahin wirke sie preistreibend bei Verbraucherinnen und Verbrauchern.